- Bitte lassen Sie sich vor einer geplanten Schwangerschaft gründlich untersuchen: Da eine Behandlung in der Schwangerschaft nur eingeschränkt möglich ist, sollte möglichst keine
Behandlungsnotwendigkeit eintreten. Von Röntgenaufnahmen ist in dieser Zeit abzusehen. Dies ist mit einem gesunden, gründlich untersuchten Gebiss leicht zu erfüllen.
- Alle Behandlungen sollten vor einer Schwangerschaft abgeschlossen sein.
Die schonende Behandlung ist wichtig…
- Nur im zweiten Trimenon (4. bis 6. Monat) sollten notwendige kleinere Behandlungen (z.B. Füllungstherapien) durchgeführt werden, um spätere Komplikationen zu
vermeiden.
- Eine Schmerzbehandlung kann und muss (bevor zu Schmerztabletten gegriffen wird) zu jedem Zeitpunkt der Schwangerschaft durchgeführt werden, ohne sie zu gefährden.
- Da sich die hormonelle Lage verändert, neigen Schwangere plötzlich vermehrt zu Zahnfleischbluten. Dies sollte nicht als "normale" Veränderung gewertet werden. Diese "Schwangerschaftsgingivitis"
sollte mittels Professioneller Zahnreinigung (im 4. bis 6. Monat) behandelt und auch im weiteren Verlauf kontrolliert werden! Andernfalls würde der Zahnhalteapparat ebenfalls angegriffen, was
die Gefahr einer erhöhten Frühgeburtenrate sowie einem geringeren Geburtsgewichtes zur Folge hat! Siehe Allgemeinmedizinische Wechselwirkungen: Parodontitis und Körper.
- 0 bis ca. 4 Jahre: Karies wird nicht direkt von Zucker verursacht, sondern durch das Bakterium "Streptococcus mutans", das sich von Zucker ernährt. Dieser Keim wird von Mund zu Mund übertragen,
zum Beispiel durch das Ablecken des Breilöffels beim Füttern. Wird das vermieden, hat Karies kaum eine Chance!